Neugotisches Rathaus

RathausIn der farbenfrohen Kulisse des Velburger Stadtplatzes bildet das Rathaus die Dominante. Beeindruckend ist die reichgegliederte, zinnenbewehrte, im neugotischen Stil gestaltete Fassade. Das stattliche, 22 m hohe Gebäude wurde in den Jahren 1863-1865 an Stelle des vormaligen, baufälligen Rathauses erbaut. Bald schon nach Errichtung und in den folgenden Jahrzehnten erfolgte eine Zweckentfremdung für verschiedenste Nutzungen und erst seit 1975 dient es wieder seiner ursprünglichen Bestimmung als Rathaus.

 

 

Wappen der Stadt

Das charakteristische Wappenbild, ein steigender, widersehender, gekrönter Löwe, ist schon nachweisbar in einem Siegel mit der Umschrift "sigillvm - civivm - in velburch", das im Jahre 1380 entstanden und durch Abdrucke von 1387 und 1536 belegt ist. In gleicher Weise erscheint der Löwe in einem großen und einem kleinen Siegel, das in der Umschrift mit 1647 datiert ist, ferner in einem Stadtsiegel von 1661.

Über die Farbgebung gibt es erstmalig eine Abbildung im Wernigeroder Wappenbuch von 1486-1492. Der rote Löwe, jedoch ohne Krone, steht hier in weißem Feld.

Die heute gebräuchliche Feldfarbe Gold ist erst seit der Angabe von Ignaz Brunner bekannt. In seiner "Beschreibung von Schloss und Stadt Velburg" von 1818 stellt Brunner fest: "Das Wappen stellt einen auf gelbem Feld aufspringenden und zurücksehenden roten Löwen vor".

 

Die Stadtrechtsverleihung

Für die Festlegung des Stadtrechtsprivileg von Velburg auf das Jahr 1410 hat sich folgender Beweis gefunden:

Im Bayerischen Städtebuch, Teil 2, von 1974, wird eine Privilegienbestätigung von 1410 durch Pfalzgraf Johann angeführt. In dieser ist ausdrücklich genannt, dass "burgting und statrecht" an Velburg durch seinen Vater Kurfürst Pfalzgraf Ruprecht III. als Ortsherren von Velburg verliehen wurde. Eine Abschrift dieser Privilegienbestätigung findet sich in einem Akt am Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München.

In diesem Brief ist deutlich ausgesagt, dass die Bürger von Velburg selbst gegenüber Pfalzgraf Johann erklärten, dass dessen Vater, Kurfürst Ruprecht III., Velburg das Stadtrecht verliehen hat.

Ruprecht III. war ab 1398 Kurfürst und von 1400-1410 deutscher König. Die Stadtrechtsverleihung ist demzufolge zwischen 1398 und 1410 erfolgt. Das Datum der Urkunde über die Stadtrechtsverleihung ist nicht bekannt, da diese durch Brand verloren ging. Die Verleihung des Stadtrechts ist deshalb auf das Jahr der erneuten Privilegienbestätigung von 1410 festzulegen.

Es erhebt sich die Frage, wo die Privilegienbestätigung von 1410 verblieben ist. Dem Kaplan Brunner hat sie offensichtlich nicht vorgelegen, denn er hätte sie in seinem Buch sicherlich erwähnt und es wäre damit von vorneherein Klarheit über den Zeitpunkt der Stadtrechtsverleihung an Velburg geschaffen worden.

Ebenso bleibt ungeklärt, warum der von Brunner erwähnte Freiheitsbrief der Stadt Amberg 1310 noch vorhanden war, nicht aber die einhundert Jahre später neu ausgestellte Privilegienbestätigung von 1410. Denn es kann vermutet werden, dass der Freiheitsbrief von Amberg mit dem Vermerk "darauf der Stadt Velburg" der Privilegienbestätigung von 1410 beigelegen hat. Grund dafür mag gewesen sein, dass man, nachdem Amberg und Velburg gleiche Rechte hatten, diese nicht nochmals in der Privilegienbestätigung ausführlich beschreiben wollte.

So sollte der Vermerk auf dem Amberger Freiheitsbrief darauf hinweisen, dass die in diesem beschriebenen Freiheiten (Rechte) auch für die Stadt Velburg gelten. Dieser Auffassung stimmen auch das Stadtarchiv Amberg und das Bayerische Staatsarchiv Amberg zu. Bemerkt wird, dass der bei Brunner genannte Freiheitsbrief der Stadt Amberg von 1310 auch "nur" eine durch Herzog Ludwig IV. erneuerte Bestätigung ihres schon zu wesentlich früherer Zeit verliehenen Stadtrechts ist und kann dieser nicht als Freiheitsbrief der Stadt Velburg gemeint sein.

Zur bisherigen Verlegung der Stadterhebung von Velburg in das Jahr 1310 zufolge der Quellenangabe bei Brunner noch eine Anmerkung und Bewertung.

Die Verleihung des Stadtrechts durch den Landesherren war ein bedeutsamer Rechtsetzungsakt und es wurde darüber, dem Anlass entsprechend, eine aufwendig gestaltete Verleihungsurkunde mit anhängenden Siegeln ausgestellt, wie in der Privilegienbestätigung beschrieben. Es ist deshalb weder denkbar noch vorstellbar, dass die Stadtrechtverleihung an Velburg in der dürftigen Form beurkundet wurde, indem der Verleiher dieses Rechtes auf den Freiheitsbrief einer anderen Stadt lediglich den Vermerk "darauf der Stadt Velburg" geschrieben hat.

Die Privilegienbestätigung von Pfalzgraf und Herzog Johann von 1410 ist ein authentischer Beweis, dass Velburg mit Recht im Jahre 2010 das Jubiläum "600 Jahre Stadt" feiern konnte.