Voraussetzungen dafür sind:
Die Förderung beträgt max. 10 Jahre. Familien, deren Kinder erst in einem Zeitraum von 5 Jahren nach Einzug in das Wohnhaus bzw. Wohnung geboren wurden, erhalten ebenfalls diese Förderung.
Stichtag ist der 31. Dezember 2002, d. h. gefördert werden Vorhaben, deren Bauantrag nach diesem Datum gestellt bzw. deren notarieller Kaufvertrag nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurde. Laufzeitende: 31.12.2018.
Ausnahmen:
Bauwerber Baugebiet Finkenherd Bauabschnitt 5 und Bauwerber Baugebiet Zum Setzer Unterwiesenacker.
Laufzeitende: 31.12.2019.
Die Familienförderung der Stadt Velburg ist eine freiwillige Leistung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Deshalb besteht kein Rechtsanspruch auf die Fördermittel.
Nähere Auskünfte über das Förderprogramm erhalten Sie bei Frau Eglmeier (Tel. 09182 9302-18).