Stadt Velburg

Grill- und Zeltplatz

Grill- und Zeltplatz

Grillplatzordnung der Stadt Velburg

1. Benutzung im Allgemeinen

Der am "Herz-Jesu-Berg" gelegene Grillplatz ist eine von der Stadt Velburg geschaffene Einrichtung. Die Benutzung des Grillplatzes ist jedermann gegen Hinterlegung einer Kaution gestattet. Personen ohne festen Wohnsitz haben keinen Zutritt. Die Benutzung umfasst das Recht, auf dem Grillplatz alle Einrichtungen zu benutzen (feste Feuerstelle, Sanitäranlage). Die Ausübung eines Gewerbes auf oder vom Grillplatz aus ist untersagt. Offenes Feuer ist nur an den festen Feuerstellen erlaubt. Auf Funkenflug ist zu achten.

2. Aufsicht
Die mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betrauten Personen, sind der Stadt Velburg jeweils namentlich bekannt zu geben. Sportliches, kameradschaftliches und rücksichtsvolles Benehmen sind selbstverständliche Pflicht.
3. Sanitäranlage

Die vorhandene Sanitäranlage ist stets in einem sauberen Zustand zu halten, Toilettenpapier, Handtücher sind selber zu besorgen. Der Schlüssel für das Gebäude ist bei Hinterlegung einer Kaution erhältlich und ist unverzüglich wieder bei der Stadt, bzw. einer beauftragten Person abzugeben.

4. Müllbeseitigung

Abfälle aller Art (außer Sperrmüll) gehören ausschließlich in die hierfür vorhandenen Abfallbehälter und sind beim Verlassen des Platzes ordnungsgemäß und eigenverantwortlich zu entsorgen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass außerhalb des Platzes keine Abfälle weggeworfen werden.

5. Kaution
Vor der Benutzung der Anlage ist bei der Stadt Velburg bzw. bei einer von der Stadt Velburg beauftragten Person eine Kaution in Höhe von 50,— Euro zu hinterlegen. Sollte von der Stadt Velburg Schäden oder Verunreinigungen an der Anlage festgestellt werden, so werden diese Kosten mit der Kaution verrechnet. Schäden die vor der Benutzung der Anlage entstanden sind sollten demnach in Ihrem eigenem Interesse sofort bei der Stadt gemeldet werden.
6. Benutzungsgebühr

- auf Anfrage -

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